Name:
Adresse: Telefon:
Anvertrautes Tier:
Tierart: Rasse: männl. weibl.
Name des Tieres: ID-Nr.:
Vertragsbedingungen
Liebe Tierfreundin/lieber Tierfreund!
Wir danken Ihnen herzlich, daß Sie sich entschlossen haben, einem Tier von Purzel&Vicky Tierschutzverein, Tierheim und Gnadenhof ein neues Zuhause zu geben. Da uns das Wohl der von uns vergebenen Tiere sehr am Herzen liegt, ersuchen wir Sie, sich mit den nachfolgenden Bedingungen, die ein artgerechtes und gesundes Leben des Ihnen anvertrauten Schützlings gewährleisten, einverstanden zu erklären.
1. Das Tier wird Ihnen nur anvertraut und darf an Dritte nicht weitergegeben werden.
Sollten Sie das Tier nicht behalten können, ist es zu Purzel&Vicky Tierschutzverein, Tierheim und Gnadenhof zurückzubringen.
2. Das Tier muß artgerecht und liebevoll gehalten werden. Es ist für geeignete und ausreichende Nahrung, sowie für entsprechende Unterkunft, ausreichenden Auslauf und tierärztliche Behandlung zu sorgen. Während der Eingewöhnungszeit sind Hunde an der Leine zu führen, und Katzen nur im Haus bzw. in der Wohnung zu halten, sodaß die Gefahr eines Entlaufens nicht besteht.
3. Bei Übernahme von Jungtieren ist zu beachten, daß diese besondere Zuwendung und Ansprache benötigen, insbesondere dürfen Welpen nicht weg- oder eingesperrt werden.
Über die besonderen Bedürfnisse von Jungtieren informieren wir sie gerne.
4. Namens- und Adressänderungen bzw. der Verlust oder Tod des anvertrauten Tieres sind Purzel&Vicky Tierschutzverein, Tierheim und Gnadenhof umgehend bekanntzugeben.
5. Rechnen Sie damit, daß Ihnen einige Zeit nach der Übernahme entsprechend legitimierte Mitarbeiter unseres Hauses einen Besuch abstatten, um sich vom Wohlergehen des anvertrauten Tieres zu überzeugen.
Sollte unser Mitarbeiter eine Vernachlässigung oder unsachgemäße Haltung feststellen, ist er ausdrücklich mit Ihrem uneingeschränkten Einverständnis berechtigt das Ihnen anvertraute Tier sofort mitzunehmen, ohne daß Ihnen daraus Ansprüche entstehen.
6. Eine Haftung für das abgegebene Tier, auch für dessen Verhalten und seinen Gesundheitszustand wird einvernehmlich ausgeschlossen und verzichtet der Übernehmer diesbezüglich schon heute auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus welchem Rechtsgrunde auch immer.
7. Als Gerichtsstand wird für Streitfälle Graz vereinbart.
8. Um weiterhin Tiere aufnehmen und tierärztlich versorgen zu können, sind wir bei der Vergabe von Tieren darauf angewiesen, daß sich der neue Besitzer an den tierärztlichen Kosten beteiligt.
Dieser Kostenanteil beläuft sich auf:
Katze € 69,00-, Frettchen € 45,00-, Kaninchen € 25,00-, Meerschweinchen € 20,00-, Chinchilla € 30,00-, Mäuse, Ratten, Degu und Hamster € 3,00-.
Ich bestätige mit meiner Unterschrift, einen Durchschlag dieses Überlassungsvertrages erhalten und die darin angeführten Bedingungen zustimmend zur Kenntnis genommen zu haben.
Vasoldsberg, am
Eigenhändige Unterschrift des Übernehmers