Seit 01. Jänner 2010 müssen alle Hunde in Österreich mit einem Mikrochip versehen und in einer österreichweiten Datenbank registriert werden.
Welpen müssen spätestens mit 3 Monaten, aber jedenfalls vor der Weitergabe gechipt und registriert werden.
Die Registrierung ist vom Tierarzt, durch Eigenregistrierung oder direkt bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden vorzunehmen.
Durch die Chipkennzeichnung soll es erleichtert werden, entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hunde zu identifizieren und ihrem Halter zuzuordnen.
Nähere Info unter www.chippflicht.at
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an