Hier finden sie Rassenauflistungen für den verpflichtenden Hundeführschein in Österreich sowie den aktuellen Gesetzesstand in den einzelnen Bundesländern.
Jeder, der sich einen Hund anschafft, muß eine Prüfung bei einem Tierarzt ablegen.
Nähere Infos finden sie unter:
www.hundefuehrschein.com/steiermark-hundefuehrerschein-pruefung
Für folgende Hunderassen muß ein Hundeführschein abgelegt werden:
Rottweiler
Pitbullterrier
Bullterrier
American Staffordshire Terrier
Mastino Napoletano
Mastin Espanol
Fila Brasileiro
Mastiff
Bullmastiff
Tosa Inu
Staffordshire Terrier
Dogo Argentino
Mischlingshunde aller angeführten Rassen
Nähere Infos finden sie unter:
www.hundefuehrschein.com/wien-hundefuehrerschein-pruefung-hunderassen
Jeder Hundebesitzer muß die erforderliche Eignung aufweisen ein Tier halten und führen zu können.
Für folgende Hunderassen muß ein Hundeführschein abgelegt werden:
Rottweiler
Pitbullterrier
Bullterrier
American Staffordshire Terrier
Mastino Napoletano
Mastin Espanol
Fila Brasileiro
Mastiff
Bullmastiff
Tosa Inu
Staffordshire Terrier
Dogo Argentino
Mischlingshunde aller angeführten Rassen
Nähere Infos finden sie unter:
www.hundefuehrschein.com/niederoesterreich-hundefuehrerschein-pruefung-hunderassen
Bereits seit 1.7.2003 kann man sich keinen Hund anschaffen oder anmelden ohne einen Hundeführschein vorzulegen.
Nähere Info finden sie unter:
www.hundefuehrschein.com/oberoesterreich-hundefuehrerschein-pruefung
In Salzburg müssen sich "gefährliche Hunde" einem Test unterziehen. Das sind dem Landessicherheitsgesetz gemäß jene Hunde, die eine gesteigerte Agressivität aufweisen und Menschen oder Tiere bereits gebissen haben. Eine Prüfung wird nur gefordert, wenn die Gemeinde einen Hinweis auf den Hund bekommt.
Nähere Info finden sie unter:
www.hundefuehrschein.com/salzburg-hundefuehrerschein-pruefung-haftpflichtversicherung
Im Burgenland ist es derzeit nicht nötig einen Hundeführschein abzulegen.
Bisher gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen für einen Hundeführschein in Kärnten.
Nähere iNfos finden Sie unter:
www.hundefuehrschein.com/kaernten-hundefuehrerschein-pruefung-haftpflichtversicherung
In Tirol gibt es keinen verpflichtenden Hundeführschein.
Die Regelungen zum Schutz vor Gefährdungen und Belästuigungen durch Tiere sind im Tiroler Landes-Polizeigesetz unter §6 ("Halten von Tieren") und unter §6a ("Besiondere Pflichten für das Halten und Führen von Hunden") enthalten.
Nähere Infos finden sie unter
www.hundefuehrschein.com/tirol-hundefuehrerschein
Die sogenannte Vorarlberger Kampfhundeverordnung besteht seit 1992 und besagt, daß das Halten von Kampfhunden einer Bewilligungspflicht unterliegt.
Auflistung der betreffenden Hunderassen:
Bullterrier
Staffordshire Bullterrier
Pitbullterrier
American Staffordshire Terrier
Mastino Napoletano
Mastin Espanol
Fila Brasileiro
Mastiff
Bullmastiff
Tosa Inu
Bordeaudogge
Dogo Argentino
Ridgeback
Kreuzungen zwischen Bandog (Kettenhund) und Pitbullterrier Mischlingshunde aller angeführten Rassen
Nähere Infos finden sie unter:
www.hundefuehrschein.com/vorarlberg-hundefuehrerschein-kampfhundeverordnung
Lesen Sie zu diesem Thema auch folgende Artikel:
"Lowie und das Elend der Listenhunde": www.ots.at/presseaussendung/OTS_20101205_OTS0029/lowie-und-das-elend-der-listenhunde-bild