Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt - nicht wegschauen!!!
Anlässlich der kürzlichen Animal Hoarding Fälle haben uns viele Fragen erreicht. Hier sind einige Antworten.
• Wie ist es möglich, daß keiner was bemerkt hat?
In beiden Fällen hat es sich um reine Indoor-Tierhaltungen gehandelt. Man hätte Zugang ins Haus haben müssen, um das Ausmaß der Katastrophe zu sehen. Ob es derartige Personen gab, ist uns nicht bekannt.
A us Erfahrung wissen wir aber, daß gerade Verwandte, Bekannte, Nachbarn meistens keine Probleme mit derartigen Tierhaltern haben wollen und im Zweifelsfall lieber wegschauen. Das geht manchmal soweit, daß man uns alles erzählt, aber Name und Adresse des Tierhalters verschweigt. Ohne die geht aber natürlich gar nichts.
• Behördenversagen?
Wir kennen sehr engagierte Amtstierärzte und auch solche, wo man sich fragt, warum sie den Beruf überhaupt gewählt haben. Die beiden aktuellen Fälle waren uns vor der Abnahme nicht bekannt, daher haben wir zur Vorgeschichte keine eigenen Wahrnehmungen.
Beim Fall der 61 Katzen wurde vorher schon mehrfach kontrolliert. Im Zuge dessen wurden einige der ca. 10 gehaltenen Katzen kastriert. Ansonsten sei zum Zeitpunkt der Kontrollen nichts Tierschutzrelevantes festzustellen gewesen.
Dazu muß man anmerken, daß es weder eine gesetzliche Kastrationspflicht für Wohnungskatzen noch eine Obergrenze für die private Katzenhaltung gibt.
Hätte man mehr Druck ausüben können? Vielleicht. Gab es tatsächliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz? Wohl nicht.
Der Halter der 426 Kaninchen und Nager war unseres Wissens vorher nicht amtsbekannt. Die Tiere wurden bei einem Rettungseinsatz zufällig entdeckt.
• Was sind die rechtlichen Konsequenzen für die Tierhalter?
In den beiden aktuellen Fällen wird nicht viel passieren, weil die Gesetzeslage nicht viel hergibt.
Die Halterin der 61 Katzen ist mittlerweile im Pflegeheim. Von einer etwaigen Verurteilung wegen Tierquälerei inkl. Geldstrafe wird sie nichts mitbekommen. Ihr Mann gibt sich unschuldig an der Misere und wollte sogar einige Katzen zurückhaben.
Im Fall der 426 Kleintiere wird es vermutlich auch zu einer Verurteilung inkl. Geldstrafe kommen. Die Einbringlichkeit beider Strafen steht allerdings auf einem anderen Blatt.
Aber eine Verurteilung wegen Tierquälerei ist in Wahrheit ein ziemlich zahnloser Papiertiger. Ein Tierhalteverbot ist erst nach 2 rechtskräftigen Verurteilungen möglich. Und selbst das wäre realistisch nur kontrollierbar, wenn der Betreffende nicht dem Wohnort wechselt. Sicher ist aber nicht einmal die Verurteilung wegen Tierquälerei. Bis dahin ist noch viel Spielraum für Einsprüche und Verfahrensfehler. Erst vor einigen Monaten mußten einer Tierhalterin nach beinahe 1 Jahr alle Tiere wieder zurückgegeben werden. An ihrer Tierhaltung wird sich nichts ändern, aber die Behörde wird sich hüten nochmal von ihrem Anwalt vorgeführt zu werden und wohl keine weiteren Kontrollen durchführen.
Nicht zuletzt wegen dieser beiden Fälle haben wir uns an einem offenen Brief ans Justizministerium zwecks der dringend nötigen Verschärfung der Strafen bei Tierquälerei beteiligt.
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt!!! Leider wird er vom Gesetz aber als solcher behandelt.
• Wie kann man helfen?
Nicht wegschauen und tierschutzwidrige Tierhaltungen melden!!!